Demnächst sitzen in den kommunalen Gremien viele neue, zumeist junge Leute. Neue Bürgermeister und Mandatsträger haben Pläne und Vorstellungen, für die in der Regel kein Geld vorhanden ist. Die meisten werden sich daran gewöhnen müssen, den Mangel zu verwalten. Ludwig Leisentritt hat mal recherchiert, wie erfinderisch früher unsere Kommunen waren, Steuern und Abgaben zu erfinden, was heute jedoch kaum mehr möglich ist. So bleibt nur der Ausweg, Erhöhungen bei den klassischen Steuern und Gebühren vorzunehmen.. Ich glaube, dieser Beitrag passt gerade in eine Zeit, in der in der großen und kleinen Politik das Geld ausgeht... Herzliche Grüße Ludwig Leisentritt
Erinnerung an kuriose kommunale Steuern und Abgaben Angesichts höherer Ausgaben und sinkender Einnahmen suchen viele Kommunen nach neuen Einnahmequellen. So kämpft die Stadt Bamberg für die Einführung einer Bettensteuer, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Doch in Bayern ist diese Steuer gesetzlich verboten. Dabei ist diese Übernachtungssteuer gar nicht so neu. 1923 führte Zeil die Herbergssteuer für alle Durchreisenden ein, die sich vorübergehend in den hiesigen Gaststätten aufhielten.
Grundsätzlich dürfen Kommunen, nicht mehr wie früher, neue Steuern erfinden wie es noch in den 60er Jahren möglich war. In früheren Zeiten waren auch freiwillige Arbeitsdienste zu leisten. Es ist noch gar nicht so lange her, dass in den meisten Orten Hand- und Spanndienste üblich waren. Sogar Kriegsversehrte und Schulkinder halfen in den frühen 50er Jahren in Prappach bei der Rollierung der Ortsstraße mit und bei Wonfurt-Horhausen halfen sogar Frauen bei der Betonierung eines Flurbereinigungsweges mit.
Erst 1971 entschieden die Gerichte, dass Hand- und Spanndienste rechtlich nicht mehr erlaubt sind. In der Konsequenz bedeutete dies, dass gemeindliche Arbeiten seitdem von Firmen oder angestelltem Personal auszuführen sind. Die Kosten hierfür müssen nun durch Steuern und Abgaben aufgebracht werden.
Weinzehnt Der Weinbau versprach eine Zeit lang einen guten Gewinn. Die Zeiler nutzten eine Lücke im Verordnungswesen. Unbeachtet von der Obrigkeit, verwandelten sie nämlich Weingärten, auf die man den Weinzehnt zu zahlen hatte, in Hopfengärten. Die waren Jahrzehnte lang abgabefrei, bis die Behörde deswegen einen Prozess führten und für sich entschied.
Die klammen Kassen der Gemeinden zwang vor allem in Zeiten der zwei Krieges und der Inflationen dazu, Abgaben und Steuern einzuführen, die heute größtenteils verschwunden sind. So beschlossen schon 1896 die Zeiler Stadtväter, von den gutverdienenden Bier trinkenden Arbeiter in der Steinindustrie und der Weberei einen Zuschlag auf den Bierpreis zu erheben. Sie sollten damit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen.
Um 1904 war in Neubrunn ein größerer Schulumbau fällig, Zur Finanzierung trug auch die Einführung eines „Lokalbieraufschlags“ bei. Das Geld sprudelte kräftig, denn die 442 Einwohner hatten immerhin einen durchschnittlichen Bierverbrauch von rund 200 Litern pro Kopf und Jahr. So haben die Neubrunner ein Stück weit bis in die 20er Jahre durch ihren Bierkonsum ihr Schulhaus finanziert.
Die unterschiedlichen Getränkesteuern gehörten zumeist zu den Abgaben, welche den Gemeinden als Geldquelle dienten. Haßfurt führte ab 1924 auch eine Steuer für Schaumwein und Branntwein, Mineralwassern, künstlich bereiteten Getränke, Kakao, Kaffee, Tee sowie Getränke aus pflanzlichen Stoffen „zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt“, ein.
Eine Bitte, der Güterbahnhof möge über die Menge und die Adressaten der ankommenden Getränke Mitteilung mache, wurde von der Bahn abgelehnt. 1931 führte auch der Zeiler Stadtrat zur schon bestehenden Biersteuer die Getränkesteuer ein. Erst bei einer „Steuer-Flurbereinigung“ schaffte Zeil 1969 die Getränkesteuer ab. Bürgermeister Rudolf Winkler sah darin eine Förderung des Fremdenverkehrs.
Türkensteuer Bei der Belagerung Wiens durch die Türken waren auf Kosten der Stadt Zeil 1683 Stauffenberg‘sche Reiter auf dem Weg nach Ungarn einquartiert. Wie im Amtsbereich Eltmann, wurde wohl auch in Zeil zwischen 1481 und 1721 an 22 Jahren die Türkensteuer erhoben. Die Fürstbischöfe in Würzburg und Bamberg verwendeten die Gelder für ihre Verteidigungsanlagen. Ferner für die vielen Soldaten und deren Ausrüstung, die gestellt werden mussten. Der lutherische Prädikant zu Untermerzbach weigerte sich 1585, die Türkensteuer in Ebern abztuliefern. 1607 verweigerten auch die Zeiler diese Abgabe, worauf sie der Bischof pfänden ließ.
Der Brauch, dreimal täglich das Ave-Maria zu läuten, scheint während des 30jährigen Krieges offenbar nicht ernst genommen worden zu sein. Der Zeiler Steuereinnehmer befahl 1635 dreimal am Tag zu läuten, „damit die Zeiler „nit wie die Hayden und Türckhen leben“. Die betreffende Glocke nannte man „den Türk“.
Spatzensteuer
Es war üblich, dass die Bürger eine sog. Spatzensteuer zu zahlen hatten, wenn eine bestimmte Anzahl „Plagegeister“ nicht abgeliefert wurde. In Krum hatten 1813 die Familien für jeden zu wenig gelieferten Spatzenkopf 5 Kreuzer zu entrichten. Diese Vorschrift ging auf eine Verordnung aus dem Jahre 1748 zurück. 1861 waren von jedem Grundbesitzer pro Morgen Feld wenigstens 15 tote Mäuse abzuliefern. Das Bezirksamt in Haßfurt rügte damals die Bürgermeister, die sich die getöteten Feldmäuse nicht vorzählen ließen. So sind die Nager oft mehrmals gezählt worden.
Hundesteuer Die heute noch bestehende Hundesteuer galt im Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Luxussteuer. In Bayern erfolgte die Einführung 1869 wegen einer angeblichen Hundeplage. Immer wieder wird darüber diskutiert, die etwa 13 Millionen Katzen zu besteuern. Die Mäusefänger gelten als Nutztiere.
Hockersteuer Die Sperrstunde, war in Zeil bereits 1865 herkömmlich auf Mitternacht 12 Uhr festgesetzt. Wer diese Zeit in den 20-er und 30-er Jahren überschritt, musste eine „Hockersteuer“ bezahlen. Die Nachtwächter achteten darauf, dass die Sperrstunden eingehalten werden. Später wurden sie sogar von der Polizei kontrolliert. „In einem Städtchen erhielten die „Wirtshaushocker“ eine „Steuerquittung“ mit folgendem Vers: „Vom Turm rief schon die Mitternacht, noch kreisen die Pokale. Ihr frohen Zecher, wohl bedacht, wer Sitzfleisch hat, bezahle“.
Pflaster- und Brückenzoll Ein 1674 verliehenes Recht erlaubte der Stadt Zeil, ein „Pflastergeld“ bei Benützung der Durchgangsstraßen kassieren zu dürfen. Zollstellen waren bis 1938 in der Oberen Torstraße gegenüber der alten Apotheke und nach der Bachbrücke. Für die Sander Korbmacher, welche ihre Produkte mit Fuhrwerken oder Handwagen zum Zeiler Bahnhof schafften, gab es gleich zwei ärgerliche Abgaben. Es war nicht nur der Brückenzoll, sondern auch der Pflasterzoll für die Benutzung der Straßen zu berappen. Zeil war daher für viele Sander Gewerbetreibenden ein „teures Pflaster“.
In Haßfurt wurde der Pflasterzoll an den beiden Zollhäusern neben der evangelischen Kirche und am Unteren Turm gegenüber dem Gasthof „Zum Hirschen“ erhoben. 1923 durften alle Fuhrwerke, welche Kartoffel und Kraut ins notleidende Würzburg fuhren, alle Brücken in Unterfranken ohne Brückenzoll passieren.
Randstein- und Markisensteuer Die sogenannte Randsteinsteuer und die Markisensteuer bewegten in den 50-er Jahren die Gemüter in Haßfurt. Aufgrund eines alten Magistratsbeschlusses aus dem Jahre 1911 stellte man beim Ausbau der Hauptstraße den Hausbesitzern die Randsteine der Gehsteige in Rechnung. Die Kreisstädter standen mit dieser Steuer ziemlich alleine auf weiter Flur. Die Stadt Zeil bezahlte beim Ausbau der Bamberger-Straß sämtliche Arbeiten an den Gehsteigen.
Heftig umstritten war auch die Markisensteuer. Neben Gebühren für die in die Straße ragenden Firmenschilder, Automaten, Fahrradständer usw. erhob man auch eine Abgabe für die Sonnendächer vor den Schaufenstern, die im Sommer nur stundenweise herausragen. Die Geschäftsleute empfanden es als außerordentlich ungerecht, eine Sondersteuer zu erheben. Waren sie doch gezwungen, ihre Schaufensterwaren vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Ein Zeiler Geschäftsmann bezeichnete diese "Anerkennungsgebühr" als Luftraumsteuer.
Nach dem Siegeszug des Radios 1930 war es auch in Zeil üblich, dass für das Spannen eines Antennendrahtes über eine öffentliche Straße eine Anerkennungsgebühr verlangten.
Notgroschen 1949 führte der Stadtrat den sogenannten Notgroschen zur Förderung des Wohnungsbaues ein, um aus den Geldern günstige Darlehen zu gewähren. Bei Kino-, Sport- und vor allem Tanzveranstaltungen wurden auf jede Eintrittskarte 10 Pfennige erhoben. Die Abgabe wurde erst 1969 abgeschafft. In diesem Jahr fanden in Zeil 75 Tanzveranstaltungen statt. Die Tänze und Bälle im Göllersaal nutzte auch dem Stadtsäckel. In Haßfurt spülten die Eintrittskarten bei Heimspielen des FCH viel Geld in die Stadtkasse.
Regenwassersteuer Furore machte 1978 die vom Zeiler Stadtrat eingeführte sog, Regenwassersteuer, Dabei war sie keine echte Steuer, sondern eine ungewöhnliche kommunale Gebühr, die erhoben wurde um die Kosten der Kanalisation zu decken. Viele Bürger empfanden es jedoch als absurd, „für das Ableiten des Regenwassers Gebühren zu zahlen. Obwohl sie stark umstritten war: Sie war ihrer Zeit weit voraus, weil sie nicht Abwasser, sondern versiegelte Flächen und Dächer einbezog – ein Konzept, das erst Jahrzehnte später bundesweit üblich wurde. Sie war ein Vorläufer der heutigen Niederschlagswassergebühr und eine Reaktion aufsteigende Kosten der Kanalisation.
Speiseeissteuer Die Speiseeissteuer ging 1930 auf eine Notverordnung des Reichspräsidenten zurück, Sie erfasste die damals auch alkoholfreie Getränke wie Mineralwasser und Limonaden. Steuerpflichtig war die entgeltliche Abgabe von Speiseeis zu unmittelbarem Verzehr an Ort und Stelle; der Steuersatz betrug im Allgemeinen 10 Prozent vom Verkaufspreis.
Nach einem Landtagsbeschluss durften die Gemeinden im Kreis Haßfurt ab 1972 keine Speiseeissteuer mehr erheben. Von da an leckten die Kommunen nicht mehr mit.
Kastenn Guttäter In Memmelsdorf, Landgericht Ebern, lebte 1830 ein Mann, der beim Einsammeln des von seinem Vater ererbten Zehent, nicht die 10. Garbe, sondern nur die 15., manchmal nur die 20. Garbe nahm. „Ich lebe und ihr sollt auch leben“, soll dieser Mann gesagt haben. Weil der Guttäter ein Jude war, schrieb eine bayerische Zeitung: „Zieht den Hut, ihr Christen“.
Kein Quaken Auch Juden konnten sich lange Zeit nur niederlassen, wenn sie an ihre jeweilige Herrschaft steuerähnliches Schutzgelder zahlten. Daneben waren auch Dienstleistungen zu verrichten. So mussten in Birkenfeld ansässigen Juden, sich in lauen Sommernächten am Schlossgraben aufstellen und mit Ruten ins Wasser zu schlagen. Die gnädige Herrschaft wünschte nämlich nicht durch das Quaken der Teichfrösche im Schlaf gestört zu werden.
Kein Spaß Das Finanzamt Zeil stellte 1931 einen Geschäftsmann eine Forderung von 15 Mark. Der aber hatte unzählige Forderungen an seine Kunden. So sandte er statt des Geldes eine auf 18 Mark lautende unbezahlte Rechnung. Das Finanzamt verstand keinen Spaß und schickte diese prompt zurück. Auch handelte sich der Handwerker schließlich auch noch eine Ordnungsstrafe ein.
Kost nix mer Der Brücken- und Pflasterzoll wurde nach der Übernahme der Straßen durch den Staat aufgehoben. Trotzdem hielten immer wieder auswärtige Leute an Zollhäuschen am Main um den gewohnten Obolus zu entrichten. Sie waren froh, dass es „nix mehr kost.
Bildtexte 01 Markisen in Haßfurt Heftig umstritten war in den 50er Jahren in der Kreisstadt die Markisensteuer. Kritiker nannten sie „Luftsteuer“ Foto: H. Schneier
02 Die Pflasterzollstelle in der Zeiler Oberen Torstraße gab es bis 1938 Foto: Unbekannt. Archiv Ludwig Leisentritt
03 Zoll-Haus in Haßfurt Das Zollhaus an der evangelischen Kirche in Haßfurt, erinnert noch heute an den Pflasterzoll. Foto: Ludwig Leisentritt
04 Billett für Brückenzoll 4 Pfennige Brückenzoll verlangte man für die Überquerung der Zeiler Mainbrücke Billett: Archiv Ludwig Leisentritt
05 Bild: Hand- und Spanndienste Während die Männer in den Fabriken arbeiteten, leisteten auch Frauen Hand- und Spanndienste. Hier wird beim Wegebau zwischen Wonfurt und Horhausen. Foto: H. Schneier
06 Polizeistunde Mahnend zeigt der Wirt auf die Uhr. Bei Überschreitung der Sperrstunde war die „Hockersteuer“ fällig Bild: Unbekannt
06a Polizeistunde Die Hocker müssen jetzt gehen. Postkarte
07 Nachwächter (alternativ) Bei Übertretung der Sperrstunde kassierte der Nachtwächter früher die „Hockersteuer“ Bild; Montage: Ludwig Leisentritt
HT 01.04.1924 Ansbach. (31.März) Merkwürdiger Einfall. Auf der Suche nach neuen Steuerquellen hat der Stadtrat in Ansbach die Besteuerung der fremdsprachlichen Namen auf den Aushängeschildern (in dem Stadtratsbeschluß heißt es Reklameschildern) beschlossen. Eine Kommission wird eine Aufstellung all der Wörter herstellen, die als fremdsprachlich angesehen werden sollen. . Es kommen vor allem folgende Bezeichnungen in Betracht: Charkutier, Restaurant, Friseur, Coiffeur, Hotel en groß und en detail, Cafe’, mit C und e’, Garage, Antiquitäten, und endlich alle Wörter mit „eur“, wie Installateur usw.