Leserbrief zur Berichterstattung über die Firma Uniwell

03. August 2012

Auf dem Bischof hören

„In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ So sagt es das Gesetz, das Betriebsverfassungsgesetz. Weiter sagt das Gesetz aus, dass der Arbeitgeber mit dem im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vertrauensvoll zusammenarbeiten soll. In einem sozialen Rechtsstaat hört die Demokratie nicht am Werkstor auf, so der Grundgedanke des Gesetzes. Ein Unternehmen, eine Geschäftsführung, die fair mit den Beschäftigten umgehen will, sollte an diesen gesetzlichen Grundlagen nicht rütteln.

Für jeden Demokraten sollte es selbstverständlich sein, dass man Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt, die ihr Recht auf einem Betriebsrat wahrnehmen möchten. So sehen es auch unsere Kirchen in Deutschland. Die kirchlichen Dienste und Verbände in Deutschland rufen zur Wahl von Betriebsräten auf. Sie schreiben: „Betriebliche Mitbestimmung ist Ausdruck gelebter Demokratie und Meinungsfreiheit, die nicht am Werkstor oder der Ladentür enden darf. Sie ist damit unverzichtbarer Bestandteil einer demokratisch verfassten Gesellschaft.“ Kürzlich erklärte Erzbischof Ludwig Schick, Bamberg, bei der Preisverleihung „Arbeiter für Gerechtigkeit“ der katholischen Betriebsseelsorge Bamberg, an einen Betriebsrat aus der Region. „Besonders wichtig in der Arbeitswelt sei das Betriebsklima – sowohl für die Zukunft des Betriebes, als auch für die Gesundheit der Mitarbeiter.“

Ich würde mir wünschen, dass die Geschäftsführung von Uniwell den Gedanken von Erzbischof Ludwig Schick berücksichtigt und auf die Arbeitnehmer und die vertretene Gewerkschaft IG Metall zugeht und in einem fairen Umgang, die Wahl eines Betriebsrates bei Uniwell gewährleistet.

Paul Hümmer, Sand Arbeitnehmer in einem erfolgreichen Unternehmen mit Betriebsrat

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