Stellungnahme zum SZ-Artikel „Rechnungshof hatte auch SPD im Visier“ vom 22.08.2013
Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über angebliche Tricksereien und Raffinesse bei der Abrechnung der Mitarbeiterpauschale ist, was meinen Fall betrifft, eine Trickserei und Raffinesse der Süddeutschen Zeitung - nämlich aus einem völlig korrekten Verhalten nach den Vorgaben des Landtagsamtes ein angebliches Fehlverhalten zu konstruieren.
Ich stelle zum Sachverhalt folgendes fest:
1.Nach den Vorgaben des Landtagsamtes haben Sabine Dittmar und ich einen Mitarbeiter so gemeinsam beschäftigt, dass er einen Anteil im Bürgerbüro von Sabine Dittmar in Bad Kissingen tätig war (Mittwoch und Donnerstag) und einen Anteil bei mir im Bürgerbüro Würzburg (Montag, Dienstag und Freitag). Hauptarbeitgeber war Sabine Dittmar. Ich habe die anteiligen Arbeitskosten im Verhältnis der Arbeitszeitaufteilung an Sabine Dittmar erstattet und mit dem Landtagsamt abgerechnet. Der Erstattungsbetrag wurde von einem neutralen Steuerbüro unter Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen etc. errechnet und auch nach diesen objektiven Vorgaben stets korrekt gezahlt. Es wurden deshalb sowohl durch Sabine Dittmar wie durch mich jeweils nur die Arbeitsleistungen abgerechnet, die tatsächlich erbracht wurden.
2.Gegen diese Vorgehensweise einer Kostenbeteiligung zwischen Abgeordneten bestehen, wie auch der Rechnungshof ausdrücklich festhält, „grundsätzlich keine Bedenken“. Der Rechnungshof schreibt auch, dass andere Parlamente eine solche gemeinsame Beschäftigung durch mehrere Abgeordnete ausdrücklich zulassen. Das Landtagsamt des Bayerischen Landtages hat diese Vorgehensweise in voller Kenntnis aller Umstände nicht nur ausdrücklich gebilligt, sondern auch die näheren Einzelheiten vorgeben, an die Sabine Dittmar und ich uns vollständig und ohne Abstriche gehalten haben.
3.Insbesondere habe ich nach den Vorgaben des Landtagsamtes die Kosten für meine Mitarbeiter und Praktikanten dem Landtagsamt in der jährlichen Abrechnung detailliert mitgeteilt, zuletzt am 18.01.2013 für das Jahr 2012. Im Formular für die Rechnungslegung habe ich ausdrücklich unter Namensnennung des (gemeinsamen) Mitarbeiters und unter namentlicher Nennung der MdL-Kollegin Dittmar den Erstattungsbetrag auf Euro und Cent völlig transparent angegeben.
4.Der von der SZ suggerierte Eindruck, es handele sich um einen „Abgeordnetenkreis“, um ein „Trio“, ist geradezu absurd, weil ich von dem weiteren Beschäftigungsverhältnis von Sabine Dittmar und Christa Steiger keine Kenntnis hatte. Deshalb habe ich auch die Passage des Rechnungshofberichts bei der bisherigen Lektüre nicht auf mich bezogen und beziehen können. Kenntnis habe ich erst durch den Anruf der SZ bekommen, nachdem mein Name offenbar den Weg aus dem Landtagsamt zur SZ gefunden hat. Es handelt sich also nicht um ein Trio, sondern um zwei völlig eigenständige, voneinander getrennte bilaterale Kostenbeteiligungen für Mitarbeiter.
5.Die Kritik des Rechnungshofes trifft in unserem Fall nicht die Abgeordneten, sondern allein das Landtagsamt, weil der Rechnungshof gegen die Kostenbeteiligung bei Mitarbeitern grundsätzlich keine Bedenken hat. Der ORH kritisiert vielmehr das Landtagsamt, weil sie nicht die Vorlage eines entsprechenden Kooperationsvertrages zur gemeinsamen Mitarbeiterbeschäftigung verlangt hat. Diesen Kooperationsvertrag, den Sabine Dittmar und ich am 20.10.2008 zur gemeinsamen Beschäftigung des Mitarbeiters abgeschlossen haben, hätten wir selbstverständlich jederzeit hätten vorlegen können, wenn nur ein einziger Hinweis erfolgt wäre. Die Kritik am Landtagsamt wegen der fehlenden Anforderung von Verträgen trifft aber alle Arbeitsverhältnisse der 187 Abgeordneten, weil auf die Vorlage der Arbeitsverträge generell verzichtet wurde.
6.Schon gar nicht wirft der ORH uns betroffenen Abgeordneten besondere Raffinesse vor, wie dies die SZ wider besseres Wissen schreibt. Hierfür gibt es im Bericht des Rechnungshofs nicht einmal einen Hauch einer Andeutung - das schlicht und einfach eine freie Erfindung der SZ! Dies auch deshalb, weil die Abwicklung der Beschäftigung ohne jeden finanziellen Vorteil für die beteiligten Abgeordneten gewesen ist. Die in Anspruch genommen Arbeitsleistung wurde normal bezahlt und dann mit dem Amt korrekt ein zu eins abgerechnet.
Ergebnis: Sabine Dittmar und ich haben die Vorgaben des Landtagsamtes für die Beschäftigung eines Mitarbeiters, für die Erstattungszahlungen und die Rechnungslegung zu 100% korrekt und vollständig transparent eingehalten. Diese vom Amt empfohlene Vorgehensweise ist ohne irgendeinen finanziellen Vorteil für uns gewesen. Deswegen ist der Vorwurf haltlos, es würde getrickst oder mit Raffinesse vorgegangen. Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben den Maßgaben des Landtagsamtes vertraut und uns an diese gehalten! Dieser Sachverhalt wurde so auch gegenüber der SZ dargelegt.
Hinweis: Zur Kostenaufteilung zwischen Sabine Dittmar und Christa Steiger bezüglich einer Mitarbeiterin für die fachpolitischen Aufgaben kann ich nichts ausführen, weil ich hiervon keine Kenntnis habe. Ich habe mir aber von Sabine Dittmar versichern lassen, dass die gleiche korrekte Vorgehensweise erfolgte wie oben dargelegt.
Volkmar Halbleib, MdL 22.08.2013