Wir wollen ein Abstandsgebot für Hochspannungsfreileitungen analog dem 10H-Prinzip der CSU bei Windrädern

13. Oktober 2013

380KV Freilandleitungen (PDF, 789 kB)

Paul Hümmer, 3. Bürgermeister der Gemeinde Sand, informierte vor Ort über das
Planfeststellungsverfahren zur 380-kV Hochspannungsfreileileitung im Gemeindebereich

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Sand. Auf Einladung des SPD Ortsvereins trafen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Ortstermin an die 380-kV Hochspannungsleitung oberhalb der Sander Wohnbebauung am Hermannsberg. 3. Bürgermeister Paul Hümmer erläuterte den aktuellen Planungsstand und die historische Entwicklung zur Hochspannungsleitung im Sander Gemeindebereich. Zur Zeit findet die Durchführung des Planfeststellungsverfahren für die Umstellung des 220-kv-Stromkreises der Freileitung Grafenrheinfeld-Würgau auf 380 kV statt. Die Gemeinde Sand und die Bürger sind direkt betroffen und können sich am Verfahren beteiligen. Auf Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion in der jüngsten Gemeinderatssitzung wird die Gemeinde Einwendungen gegen die Leistungsaufrüstungen erheben. Für die Umstellung des Stromkreise des 220 kV-Stromkreises der 380/110 kV-Leitung ist nach dem Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Hierzu können Bürgerinnen und Bürger Einwendungen bis zum 23. Oktober bei der Gemeindeverwaltung erheben.

Paul Hümmer erinnerte daran, dass die Planungen für die derzeitige Hochspannungsleitung zu Beginn der 1980-iger Jahre mit dem Bau der Autobahn zusammenfiel. Wir von der SPD haben damals den Antrag im Gemeinderat gestellt mit allen juristischen Mittel gegen den Bau der Leitung auf der heutigen Trasse vorzugehen und so eine Trasse entlang der Autobahn wie im Knetzgauer Bereich durchzusetzen. Ich bin überzeugt, hätten uns die Wähler/Innen bei den damaligen Wahlen eine Mehrheit gegeben, die heutige Trasse gäbe so nicht, zeigte sich Hümmer überzeugt. Die Zeit hätte für die Gemeinde die entscheidende Rolle gespielt, den Ausschlag gegeben, dies bestätigten später selbst Vertreter des damaligen Bayernwerk’s. Immerhin hat Bürgermeister Bernhard Ruß nach jahrelangen Bemühungen in den Regionalplan die Forderung nach einer Verlegung durchsetzen können, ergänzte Paul Hümmer.

Vor der bayerischen Landtagswahl hat die CSU das 10H-Prinzip für Windkraftanlagen erfunden. Es besagt, dass ein Windrad mindestens zehnmal so weit von einer Ortschaft entfernt sein muss, wie es hoch ist. Diese Initiative fordern wir nun auch auf die 380-kV Freileitungen anzuwenden. Diese Anwendung ist für die Hochspannungsfreileitungen dringend erforderlich, da beim Transport der elektrischen Energie gesundheitsschädliche elektrische und magnetische Felder in der Umgebung der Leitungen auftreten. Diese Gesundheitsgefahren die von Hochspannungen ausgehen werden durch gesetzlichen Grenzwerte dokumentiert. Diese Grenzwerte sind jedoch zum Teil nur Augenwischerei, da die Netzbetreiber durch ihren enormen wirtschaftlichen Einfluss auf die Grenzwertfestsetzungen zu ihren Gunsten massiv Einfluss nehmen. Für die Windräder von denen keine Gesundheitsgefahren ausgehen gilt nach jetzigem Recht ein Abstandgebot von 800 Metern zu Wohnbebauungen, dies muss auch für die mit Gesundheitsgefahren belastete Hochspannungsleitung dann erst recht gelten. Deshalb gehört die 380-kV Freileitung im Sander Gemeindebereich die bis auf unter 100 Meter an die Wohnbebauung geht entweder räumlich umgelegt oder erdverkabelt werden, so 3. Bürgermeister Paul Hümmer.

Oberhalb der Sander Wohnbebauung wird deutlich im Knetzgauer Gemeindereich verläuft die Hochspannungsleitung entlang der Autobahn und im Sander Gemeindebereich entlang der Wohnbebauung. Bis unterhalb von 100 Metern reichen die Stahltürme die bis zu 50 Meter hoch sind an die Bebauung. Deshalb gehört die 380-kV Freileitung im Sander Gemeindebereich entweder räumlich umgelegt oder erdverkabelt, so 3. Bürgermeister Paul Hümmer. An der Ortsbegehung teilnehmende Anlieger unterstützen die Forderung der Gemeinde zur Verlegung aus dem Regionalplan. Die Teilnehmer fordern für die Abstände von Hochspannungsfreileitungen Regelungen wie bei den Windrädern. Betroffene im Sander Gemeindebereich können bis zum 23. Oktober ihre Einwendungen in der Gemeindeverwaltung zu Protokoll geben.

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