Immer wieder werden gigantische Summen Steuergeld bewilligt, um Staaten und Banken vor der Pleite zu bewahren – jetzt schlüpften auch spanische Banken unter einen 100-Milliarden-Euro-Schirm. Gerettet werden damit vor allem die Vermögen privater Anleger – und diese sind innerhalb des Euro-Raums meist deutscher Herkunft. Die Deutschen besitzen laut Sachverständigenrat der Bundesregierung im Euro-Raum 2,8 Billionen Euro Auslandsvermögen und gehören über Bankenkredite auch zu den größtenAnlegern bei spanischen Banken.
Würde der Euro auseinanderbrechen, verlören hiesige Unternehmen, Banken und Investoren Hunderte Milliarden. Betroffen wären dann auch zahllose mittelständische Exporteure und Kleinsparer, deren private Altersvorsorge von ausländischen Staatsanleihen oder Immobilienfonds abhängig ist. Durch den nach einem Euro-Crash unvermeidlichen Einbruch der deutschen Exportwirtschaft stünden zudem Abertausende sehr plötzlich ohne Job da. Es gilt also, den Euro zu retten – an den dafür notwendigen Anstrengungen aber jene stärker zu beteiligen, die vor der Krise und vom bisherigen Krisenmanagement am meisten begünstigt worden sind. Jahrzehntelang haben Spitzenverdiener, Vermögende und Konzerne von einem europäischen Steuersenkungs-Wettbewerb profitiert, in dem Deutschland oft mit schlechtem Beispiel voran ging. Dieses Steuerdumping riss große Löcher in die öffentlichen Haushalte. Mehr Staatsschulden, Kürzungen bei den öffentlichen Leistungen und höhere Belastungen für Normal- und Geringverdiener waren die Folge. Wohlhabende hingegen sparten über 400 Milliarden Euro Steuern – und steckten vieles davon in riskante Finanzanlagen, für deren Rettung nun wieder die weniger wohlhabenden Steuerzahler aufkommen sollen.
Die steuerreformbedingten Ausfälle aufgrund von Steuergesetzesänderungenauf den verschiedenen Gebietskörperschaftsebenen seit 1998 von 2000-2011 (Quelle: ver.di) Es ist an der Zeit, Spitzenverdiener und Vermögende endlich angemessen an den Kosten der Krise zu beteiligen. Hierfür braucht es eine höhere, konsequente Besteuerung von Millionenvermögen und großen Erbschaften, einen höheren Einkommensteuersatz für Spitzenverdiener, eine Abschaffung des Steuerprivilegs für Kapitalerträge und ein entschiedenes Vorgehen gegen Steuerflucht. Dies wäre auch ein wichtiges Signal, die extrem Wohlhabenden in ganz Europa stärker in die Pflicht zu nehmen und die Krisenlasten gerechter zu verteilen. Denn auch in vielen anderen Euro-Ländern übersteigen die privaten Vermögen die Staatsschulden deutlich.
Damit würde auch eine bisher meist vernachlässigte Ursache der Finanzkrise angegangen: das Missverhältnis zwischen Finanz- und Realwirtschaft. Der Finanzmarkt ist dank überzogener Renditeversprechen auf das Vierfache der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angewachsen - die meisten Vermögenswerte stehen tatsächlich „nur auf dem Papier" und sind bestenfalls Wetten auf künftiges Wirtschaftswachstum. Einseitige Sparmaßnahmen, wie sie den Krisenländern auferlegt wurden, führen jedoch die Realwirtschaft in eine Rezession, so dass die Renditeerwartungen der Anleger erst recht nicht mehr erfüllt werden können. Reichtumsbesteuerung hingegen kann Kapital auf geregelte Weise aus dem aufgeblähten Finanzmarkt „abpumpen" und dafür sorgen, dass ein größerer Teil als bisher in reale Investitionen gesteckt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht die gesamten zusätzlichen Steuereinnahmen in den Schuldenabbau gesteckt werden, sondern ebenso in Schulen, Stromnetze und Nahverkehr, in Erzieher/innen und Pflegekräfte investiert wird.
VERMÖGENSBESTEUERUNG
Eine Vermögensteuer bezieht sich nicht auf das laufende Einkommen, sondern auf den Vermögensbesitz abzüglich von Schulden (d. h. auf das Nettovermögen). Steuerpflichtig sind nicht nur Geldvermögen (einschließlich Aktien, Staatsanleihen und andere Wertpapiere), sondern ebenso Immobilien- und Betriebsvermögen. Seit 1994 wird in Deutschland keine Vermögensteuer mehr erhoben. Grund: Bis heute hat die Bundesregierung nicht die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten gleichen Bewertungsmaßstäbe für die unterschiedlichen Vermögensarten vorgelegt. 35 % des Gesamtvermögens liegen in den Händen von nur einem Prozent der Bevölkerung. Die reichsten 10 % der Deutschen verfügen zusammen über zwei Drittel des Gesamtvermögens, während sich die ärmere Hälfte der Bevölkerung weniger als 2 % teilen muss (SOEP-Studie des DIW).
Bei einem Steuersatz von 1,5 % und großzügigen Freibeträgen – 1 Million Euro für jeden Erwachsenen, 250 000 Euro für jedes Kind und 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen – kann die Vermögensteuer über 20 Milliarden Euro jährlich einbringen (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Dieses Geld steht dann gemäß Grundgesetz den Bundesländern zu, die damit z. B. in Bildung und Nahverkehr investieren oder auch ihre Schuldenlast abbauen können. Bei niedrigeren Freibeträgen sind entsprechend höhere Einnahmen oder ein niedrigerer Steuersatz möglich.
Möglich ist auch eine einmalige Vermögensabgabe, die zu einem festen Stichtag erhoben und dann über mehrere Jahre hinweg in Raten gezahlt werden kann. Ein Stichtag vor einem Beschluss über die Abgabe hat den Vorteil, dass kein Abgabepflichtiger nachträglich sein Vermögen verstecken oder kleinrechnen kann, um sich der Abgabe zu entziehen. Eine ähnliche Abgabe wurde in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik erhoben, um den Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg mitzufinanzieren. Je nach Freibeträgen, Abgabesätzen und Laufzeiten bringt eine solche Abgabe insgesamt zwischen 100 Milliarden bis zu über einer Billion Euro ein. Bei einem Abgabesatz von 20 % - verteilt auf eine Laufzeit von zehn Jahren wären das 2% pro Jahr - würden 300 Milliarden erzielt. Das entspricht der Summe, die die öffentlichen Haushalte seit 2008 zur Bewältigung der Finanzkrise an neuen Schulden aufgenommen haben.
ERBSCHAFTSTEUER
Die Konzentration des Reichtums wird sich in der nächsten Generation noch verschärfen. Denn während die meisten Menschen so gut wie nichts erben, geht über ein Drittel der 2,6 Billionen Euro Erbmasse, die bis 2020 anfällt, an nur 2 % aller Begünstigten. Der Staat nimmt sich bisher gerade einmal 4,2 Mrd. Euro jährlich vom riesigen Nachlass-Kuchen. Das ist nicht einmal halb soviel wie die Einnahmen aus der Versicherungssteuer und nur ein verschwindender Bruchteil der 139 Milliarden Euro, die Arbeitnehmer/innen 2011 von ihren Löhnen abgeben mussten. Die, denen ein unverdientes Vermögen in den Schoß fällt, freuen sich über hohe Freibeträge, niedrige Steuersätze und Steuerbefreiungen für vererbte Unternehmen, selbst wenn es sich um milliardenschwere Konzerne handelt. Notwendig wären höhere Steuersätze für große Erbschaften und eine Reduktion der Vergünstigungen für Verwandte und Firmenerben.
EINKOMMENSTEUER
Auch bei den laufenden Einkommen geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auf. Während die Einkommensentwicklung bei Durchschnittsverdienern stagniert, verlor das ärmste Zehntel der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren 9,4 % seines bereits niedrigen Einkommens – und gewannen die Spitzenverdiener noch zusätzliche 16,6 % hinzu (SOEP-Studie des DIW). Einkommen unterliegt in Deutschland einer Steuerprogression: mit der Höhe des Einkommens steigt auch der Prozentsatz, der an Steuern darauf abgeführt werden muss. Bis 1989 galt ein Spitzensteuersatz für Top-Verdiener von 56 %. Er wurde seither abgesenkt bis auf 42 % und 2007 für Einkommen über 250.000 Euro (bzw. 500.000 Euro bei Verheirateten) wieder geringfügig auf 45 % angehoben.
Es bedarf jedoch eines deutlich höheren Spitzensatzes von mindestens 50 %, um die jahrelangen Mindereinnahmen wieder annähernd auszugleichen. In Frankreich wird nach dem Willen von Präsident Hollande bald sogar ein Spitzensteuersatz von 75 % für Einkommensmillionäre gelten. Grundsätzlich kann die Anhebung des Spitzensteuersatzes mit einer verlängerten Progression des Steuertarifs verbunden werden, so dass kleine und mittlere Einkommen nicht stärker belastet werden als bisher.
STEUER AUF KAPITALEINKOMMEN
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind in Deutschland – anders als in vielen anderen europäischen Ländern – aus dem progressiven Einkommensteuertarif herausgelöst und werden einheitlich mit 25 % besteuert. Das heißt: Wer hohe Einkommen aus Kapital erzielt, zahlt viel weniger Steuern als Menschen, die für dasselbe Bruttoeinkommen arbeiten müssen. Eine solche Subvention für Leute, die nur ihr Geld für sich „arbeiten" lassen, ist ungerecht, teuer und überflüssig. Stattdessen sollte auch für Kapitalerträge die Einkommensteuer gelten, zu den je nach Einkommenshöhe gestaffelten Steuersätzen.