Grabstätte zur Urnenbeisetzung

Urnen Grabstätten (PDF, 826 kB)

Antrag zur Tagesordnung öffentliche Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat möge bei der anstehenden Änderung der gemeindlichen Friedhof-Satzung nachfolgende Änderung/Ergänzung beschließen:

Nach der aktuellen Beschlusslage soll ein Urnengrabfeld auf der Rasenfläche am Standort der Urnenwände erstellt werden.

Wir schlagen vor diese Beschlussfassungen dahingehend zu verändern, dass ein eigenes Grabfeld für Urnengräber innerhalb der freien Grünflächen des Friedhofes ausgewiesen wird.**

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Urnengrab Standort

Urnenstandort

Gemeinderatsfraktion SPD-Sander Bürgerliste 04.10.2012 Paul Hümmer Zeiler Str. 2 97522 Sand

Antrag zur Tagesordnung öffentliche Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat möge bei der anstehenden Änderung der gemeindlichen Friedhof-Satzung nachfolgende Änderung/Ergänzung beschließen:

Bilder unten

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Malwettbewerb für Sander Kinder:

Ideen für die 875 - Jahrfeier in 2014

Malwettbewerb für Sander Kinder:

"Male ein Bild von Deinem Heimatort Sand"

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Grabsteine aus Indien ohne Kinderarbeit

Gütesiegel für Grabsteine

© Benjamin Pütter AGEH / Misereor10.09.2005

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Antrag zur Gemeineratssitzung

Der Gemeinderat möge bei der anstehenden Änderung der gemeindlichen Friedhof-Satzung nachfolgende Ergänzung beschließen.

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Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Genossenschaft

Öffentliche Gemeinderatssitzung, 24.10.2011

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Bundestagsfraktion und Bundesvorstand bekommen Arbeitsauftrag

Einmütig wurde ein Antrag an die SPD Bundestagsfraktion und den SPD Bundesvorstand in Berlin diskutiert und verabschiedet. Die SPD Bundestagsfraktion und der SPD Parteivorstand werden aufgefordert initiativ zu werden, um den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer § 32a Abs. 1 EStG zu erhöhen. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer soll demnach ab 1. Januar 2023 von derzeit 10.347 Euro stark angehoben werden.

Armutseinkommen dürfen nicht besteuert werden

Nach Auffassung von Wohlfahrtsverbänden müsste dem Grundfreibetrag die realistischen und aktuellen Lebenshaltungskosten ohne willkürliche Kürzungen zugrunde gelegt werden. Als armutsgefährdet gelten in Deutschland Menschen, die monatlich über weniger als 60 Prozent des mittleren Netto-Haushaltseinkommens verfügen. 2019 befanden sich 16 Prozent der Bevölkerung, mehr als 13 Millionen Menschen, in dieser Lage. Nach dem DGB Rentenreport Bayern 2021 wäre diese Grenze bei 1.155 Euro. Daraus folgend müsste der Steuerfreibetrag nicht bei 10.000 Euro sondern bei über 13.860 Euro liegen, also um 34 Prozent erhöht werden.

Preiserhöhungen und Inflation

In Folge des Krieges in der Ukraine erfolgen Preiserhöhungen in einem Ausmaß wie sie seit Jahrzehnten nicht erfolgten. Diese Preiserhöhungen sind für viele Menschen eine schwere Last im Alltag. Insbesondere Menschen mit geringen Einkommen werden in Lebensstandard dadurch eingeschränkt. Folgerichtig hat die SPD geführte Bundesregierung temporäre Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.

Menschen mit geringen Einkommen mehr Geld lassen

Für die Menschen mit geringen Einkommen sind aber nachhaltige strukturelle Entlastungen bzw. Verbesserungen notwendig. Dies erfordert, dass der Staat den Menschen mehr Geld am Ende des Monats übriglässt, statt kurzfristige Entlassungen auszuzahlen. Zur Dämpfung sozialer Härten ist es folgerichtig, Einkommen unterhalb der Armutsgrenze steuerfrei zu halten. Für einen Sozialstaat kann es beispielhaft nicht sein, dass Rentner mit mäßigen Einkommen auch noch Einkommensteuer zahlen müssen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden alleine durch die positive kräftige Erhöhung der Renten im Sommer etwa 106.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Neurentner des Jahres 2019 kamen im Durchschnitt auf einem Zahlbetrag von 1.167 Euro. Das Problem dabei ist nicht die Rentenanpassung an sich, sondern dass geringe Renten, geringe Einkommen, überhaupt besteuert werden, so die SPD Mitgliederversammlung.